Eine Seite für Hildburghausen

Wappen - Staatswappen

Staatswappen

des Fürstentums/Herzogtums Sachsen- Hildburghausen,

© Hans-Jürgen Salier, Salier Verlag Leipzig und Hildburghausen und Ines Schwamm 

Blasonierung Großes Herzogliches Wappen

auf dem Siegel des Stifters der Linie Sachsen-Hildburghausen, Herzog Ernst, um 1692



        



  1.     Herzogtum Sachsen
          Rautenkranzwappen (Wappenschild): In von Gold und Schwarz zehnfach                                   quergestreiftem Feld schrägrechts überlegt von einem gebogenen, grünen                                   Rautenkranz. 

  2.    Landgrafschaft Thüringen
          In Blau ein hier nach links gekehrter, goldgekrönter und bewehrter, von Rot und                     Silber zehnfach quergestreifter Löwe.

  3.    Herzogtum Cleve
          In Rot ein goldener Lilienhaspel, belegt mit einem silbernen Schildchen. 

  4.    Markgrafschaft Meißen
          In Gold ein rotbewehrter schwarzer Löwe. 

  5.    Herzogtum Jülich
          In Gold ein nach links gekehrter schwarzer, silbern bewehrter Löwe. 

  6.    Herzogtum Berg
          In Silber ein blaugekrönter bewehrter Löwe. 

  7.    Pfalzgrafschaft Sachsen
          In Blau ein nach links sehender, gekrönter goldener Adler. 

  8.    Pfalzgrafschaft Thüringen
          In Schwarz ein goldener Adler. 

  9.    Grafschaft Orlamünde
          Im goldenen, mit roten Herzen bestreuten Felde ein nach links gekehrter, rot                             gekrönter und bewehrter schwarzer Löwe. 

10.    Markgrafschaft Landsberg
          In Gold zwei blaue Pfähle. 

11.     Herrschaft Pleißen 
          In Blau ein von Gold über Silber geteilter Löwe. 

12.     Burggrafschaft Altenburg
          In Silber eine fünfblättrige rote Rose mit goldenen Samen und grünem Barte. 

13.     Herrschaft Eisenberg
           In Silber drei blaue Querbalken. 

14.     Grafschaft Brehna
           In Silber drei rote Seeblätter, 2, 1 gestellt. 

15.     Grafschaft Mark
           In Gold ein von Rot und Silber in drei Reihen geschachteter Querbalken. 

16.     Das Feld ist einmal geteilt, das untere Feld einmal gespalten.
           a) Regalienfeld in Rot.
           b) vorn: Herrschaft Römhild.
                In Rot eine silberne, goldgekrönte Säule. rückwärts:
                 Gefürstete Grafschaft Henneberg.
                 In Gold auf grünem Dreiberg eine schwarze Henne mit rotem Kamm und rotem
                 Lappen.
 

17.     Grafschaft Ravensberg
           In Silber drei rote Sparren übereinander.

 

Helmkleinodien 

1.       Herzogtum Cleve
Spangenhelm mit rot-goldener Decke, trägt einen in den Helmkopf beißenden, roten Büffelkopf mit silbernen Hörnern und Nasenring. Die Hörner sind von einem golden gekrönten, von Rot und Silber in drei Reihen geschachteten Reifen umschlossen. 

2.      Landgrafschaft Thüringen
Gekrönter Spangenhelm mit rot-silberner Decke, trägt zwei silberne Büffelhörner mit je fünf grünen Lindenzweigen besteckt. 

3.      Herzogtum Sachsen
Gekrönter Spangenhelm mit schwarz-goldener Decke trägt einen gekrönten, dem Schildbilde gleich gekennzeichneten Spitzhut, der oben mit einem Pfauenstoß geschmückt ist. 

4.      Markgrafschaft Meißen
Gekrönter Spangenhelm mit rot-silberner Decke trägt einen rot-silbern gestreiften Mannesrumpf mit bärtigem Haupt, das mit einer rot-silbern gestreiften, sogenannte Juden- oder Heidenmütze bedeckt ist, an der eine Pfauenquaste hängt. 

5.      Herzogtum Jülich
Gekrönter Spangenhelm, der den Hals und Kopf eines schwarz geflügelten, goldenen Greifen mit rotem Halsbande trägt. Das Kleinod geht direkt in die golden-schwarze Helmdecke über. 

6.      Herzogtum Berg
Gekrönter Spangenhelm mit rot-silberner Decke, trägt einen Pfauenstoß.

Anmerkung
Der Titel Herzog zu Jülich, Cleve und Berg, Graf zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein führt immer wieder zu Missverständnissen. Prof. Dr. Ludwig Hertel erläutert die komplizierten staatsrechtlichen Zusammenhänge:
„Von größerer Bedeutung und aufregender war der Jülich-Clevesche Erbfolgestreit, worein sich Joh. Casimir nebest den albertinischen Sachsen verwickelt sah. Die Erbrechte des sächsischen Hauses auf die in Frage stehenden Gebiete gründen sich auf kaiserliche Exspektanzbriefe (Exspektanz – Anwartschaft auf noch besetzte Stelle im Staat, d. Verf.), die 1483 K. Friedrich III. dem Herzog Albrecht zu Sachsen sowohl über die Herzogtümer Jülich, Cleve, Berg, als über die Herrschaften Mark, Ravensberg und Ravenstein erteilt hatte. Wenige Jahre darauf waren diese Erbrechte auf seinen Bruder Ernst ausgedehnt worden. Maximilian I. erklärte, obwohl er bei Antritt seiner Regierung diese Briefe bestätigt hatte, auch die Töchter und deren Nachkommenschaft für erbfolgefähig. Nun hatte Kf. Johann Friedrich der Großmütige mit Sibylla von Jülich-Cleve den Ehebund geschlossen, im festen Vertrauen, dadurch die wohlhergebrachte Anwartschaft seines Hauses zu verstärken; auch war ihm tatsächlich 1544 die Belehnung mit Jülich-Cleve und Berg durch kaiserliche Bestätigung Karls V. zugesichert worden. Dessenungeachtet wurde von demselben Kaiser, dessen Nichte Maria sich inzwischen (1546) mit Wilhelm, Sibyllens Bruder, vermählt hatte, zwei Jahre danach jene Bestätigungsurkunde für ungültig erklärt und Wilhelm von Jülich-Cleve mit den gedachten Ländern belehnt! Der Sturz Johann Friedrichs (1547) hinderte ihn an der Geltendmachung seiner dem salischen Gesetz allerdings zuwiderlaufenden Ansprüche. 1609 starb mit Johann Wilhelm, dem Sohne Wilhelms, das jülisch-clevische Regentenhaus im Mannesstamme endgültig aus. Nunmehr vereinigten sich sämtliche sächsischen Herrscher, um ihre durch die Unzuverlässigkeit des Hispaniers vereitelten, doch nie aufgegebenen Ansprüche auch gegen die mittlerweile aufgetretenen Mitbewerber Kurbrandenburg und Pfalz-Neuburg durchzukämpfen. Kirchengebete, Prozesse, Geldspenden waren die Kampfmittel der Sachsen, Truppen und Kanonen die der anderen Partei. 1624 kam es zum Vertrag von Düsseldorf, worin Pfalz-Neuburg Jülich und Berg, Brandenburg, Cleve, Mark und Ravensberg erhielt. Endgültig wurde die Teilung erst durch den Schlußvertrag zu Cleve im Jahre 1666, worin dem Hause Sachsen von der ganzen reichen Erbschaft gnädigst der Titel zugesprochen wurde: ‚Herzog zu Jülich, Cleve und Berg, Graf zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein‘!"
(Hertel: Neue Landeskunde des Herzogtums Sachsen-Meiningen. Heft 9. 1903, S. 115) 

Angaria (od. Angria, Engern)
Sächsisches Herzogtum an der Weser. Der Name ist in den sächsischen Herzogtiteln im fürstlich-anhaltinischen Titel, im Titel des Königs v. Preußen und im Titel des Kurfürsten v. Köln. Wappen: 3 goldene Seerosenblätter auf rotem Grund.

Geldern
Herzogtum am Niederrhein (seit 1339), von Zütphen, Arnheim und Nimwegen (letztere seit 1815 niederländisch) – bis Erkelenz (b. Aachen) sowie rechtsrheinisch die einstige Grafschaft Berg (Hauptstadt Düsseldorf). Geldern wird 1543 Teil der Habsburger Niederlande.

 Cleve (od. Kleve)
Nahe dem Niederrhein an der niederländischen Grenze gelegen, seit 1417 Herzogtum, seit 1511 Personalunion mit Jülich und Berg, 1614 brandenburgisch, anschließend preußisch, 1795 linksrheinisch und ab 1805 rechtsrheinisch ist es französisches Großherzogtum. Wappen: silberner Herzschild auf rotem Grund, darüber eine Haspel (aus acht goldenen Lilienstäben gebildet). 

Ravensberg
Benannt nach der gleichnamigen Burg, Hauptort Bielefeld. 

Ravenstein
Niederlande, am linken Maasufer, südwestlich von Nimwegen.



Lacksiegel von Friedrich Herzog von Sachsen-Hildburghausen vom 5. Oktober 1801.
Seite 2 der Bestallungsurkunde für Johann Christian Bechmann zum Postsekretär.
Sammlung Hans-Jürgen Salier

Es ist einfacher, Menschen zu täuschen, anstatt sie davon zu überzeugen, dass sie getäuscht worden sind.

Mark Twain, 1835-1910, amerikanischer Schriftsteller
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