1305 – 1374
Grafschaft Henneberg-Schleusingen (ab 1305) und Burggrafschaft Nürnberg (ab 1353 – 1374)
© Hans-Jürgen Salier, Salier Verlag Leipzig und Hildburghausen und Ines Schwamm
1305
Mit dem Aussterben des Geschlechts derer von Wildberg kommt auch die Zent Hildburghausen zur Grafschaft Henneberg-Schleusingen. Landesherr ist Berthold IV. (VII.) (der Weise) von Henneberg-Schleusingen, der das Land von 1284 bis 1340 regiert (* 1272, Schleusingen – † 13. April 1340, Schleusingen).
1307
Die Bewohner Hildburghausens werden erstmals Bürger genannt.
In einer Urkunde wird der Bürger Heinrich Becherer erwähnt, der am 22. Oktober dem Kloster Veßra einige Güter gestiftet hat.
Der römisch-deutsche König und spätere Kaiser Heinrich VII. hat Berthold IV. (VII.) von Henneberg-Schleusingen die Stadt Schweinfurt verpfändet und ihm das Recht auf die dortige Reichsburg (Schloss Mainberg) zugestanden.
25. Juli 1310
Berthold IV. (VII.) wird auf dem Reichstag zu Frankfurt am Main von König Heinrich VII. zum Gefürsteten Grafen erhoben, trotzdem ist er nicht vollgültiges Mitglied des Reichsfürstenstandes.
1310
Ein „Heinrich von Heselried“ wird erwähnt.
1311
Im Salbuch, einem Verzeichnis aller Rechte, Gerechtigkeiten, Güter, Geld- und Fruchtzinsen, des Federviehs und sonstiger Tiere und Zahlungen, wird das Zentamt Hildburghausen als ein altbestehendes bezeichnet, es handelt sich um einen bedeutenden Zentgerichtssprengel mit Statuarrecht und Gewohnheiten. Mit der Zent Heldburg bildet es bis zur Landesteilung am 13.02.1640 das Amt Heldburg.
Im Gerichtsbezirk sind 12 Schöffen gewählt. Sie bestrafen Frevel und Missetaten, die nicht zu den sogenannten Halsgerichten (Hohe Zent) gehören.
„Obwohl die Centgerichte mit Fällen, die an Leib und Leben gestraft wurden, den s. g. Halsgerichten nichts zu thun hatten, so finden sich doch in den hiesigen Centbüchern viele Fälle, die zu den Obergerichten gehörten‚ da einem Hände, Finger, Bein, Füße oder Zehen abgeschlagen worden, Hausfriedensbruch, Thüren oder Fenster freventlich beschädigt, gezogene Messer oder Waffen, damit einer den andern verwundet oder gelähmt, Fleisch- und offene Wunden.' Indessen wurde die Sache schließlich immer an das fürstliche Amt verwiesen, während es vom Halsgericht selbst hierselbst heißt: ‚So sich eine Peinliche Sache begiebtt, siezen die Landschöpfen bei dem Zentgrafen, darzue muß der rath zween ihrer Ratsfreunde auch setzen. Die gehen in kein Urteyll, sie werden denn gefordert, sprechen auch kein Urtteyl‘.“
(Human: Chronik der Stadt Hildburghausen, der Diözese und des Herzogtums. – 1886 und 1999, S. 347)
1311 – 1316
Berthold IV. (VII.) v. Henneberg-Schleusingen gelingt es, nach Verhandlungen und einer geschickten Heiratspolitik einen Teil der Herrschaft Coburg (Pflege Coburg) von den brandenburgischen Erben zu erwerben. Bertholds Sohn Heinrich VIII. heiratet Jutta von Brandenburg. Damit können die Henneberger ihren Herrschaftsbereich verdoppeln.
Im Urbarium (1317) sind folgende Ämter und Städte verzeichnet: Neustadt, Lauter, Rodach, Heldburg, Hildburghausen, Kissingen, Schweinfurt, Rottenstein, Königsberg in Franken, Eisfeld und Schmalkalden.
1313
Unter Kaiser Heinrich VII. wird Berthold IV. (VII.) Statthalter des Königs Johann von Böhmen.
1314
Älteste bekannte Verfassung Hildburghausens. Im Stadtbuch I (1314 – 1475 mit 94 Folioblättern – im Text selbst als stadbuch genannt, Stadtbuch II 1516 – 1561 = 189 Folioblätter) wird ein zwölfköpfiger Rat erwähnt, dem ein Schultheiß (Bürgermeister) vorsteht. Die Räte sind gleichzeitig Schöffen unter dem landesherrlichen Zentgrafen am Stadtgericht. Zur Sicherung der Stadt sind Hecken angepflanzt. Wer diese Hecken durchbricht, ergeht sich am Recht (zum Zeitpunkt am Coburger Recht).
1314
Berthold IV. (VII.) bewirbt sich um die deutsche Königskrone. Unter Ludwig der Bayer vergrößert er seinen Einfluss auf die Reichspolitik.
König Ludwig der Bayer, Ludwig IV. (* 1282 oder 1296 - † 11.10.1347) aus dem Hause Wittelsbach ist seit 1314 römisch-deutscher König und ab 1228 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Stammtafel der Regierenden Grafen von Henneberg
1315
Graf Berthold VII. erlässt Abgaben, u. a. für Juden. Hildburghausen gehört zu den ersten Orten Thüringens, die Juden unter Schutz stellen. Nachweisbar in Hildburghausen sind später Kesselflicker, Scherenschleifer und Hausierer.
Die Juden haben als Nichtchristen eine Sonderstellung (juristisch, wirtschaftlich, sozial). Sie dürfen im Wesentlichen nur Berufe betreiben, die den Christen kirchlich untersagt oder die im Ansehen verfemt sind, z. B. Handel, Geldhandel. Mit dem aufblühenden Handelsverkehr lassen sich immer mehr Juden in den Städten und in der Region an reichsritterlichen Dörfern nieder (Bauerbach, Berkach, Bibra, Gleicherwiesen, Marisfeld, Simmershausen – dort werden die Juden von den Gerichtsherren mit Genehmigung der Landesherren in Schutz genommen). Seit dem 14. Jahrhundert sind Ausschreitungen gegen Juden in der Region bekannt. Man beschuldigt sie, öffentliche Brunnen vergiftet, gemordet und geraubt zu haben u. ä.
Die sogenannten Schutzjuden besitzen gegenüber den einfachen Juden gewisse Privilegien. Sie müssen ihrem Fürsten, der städtischen Obrigkeit oder den Dorfherren besondere Leistungen erbringen, vor allem aber finanzielle Abgaben leisten. Für die Schutzjuden werden Schirm- und Schutzbriefe ausgestellt, damit sind sie rechtlich abgesichert.
„Während schon zur Zeit der Kreuzzüge die Juden vom Volkshaß fast ausgerottet waren, wurden sie 1348 – 49 mit brutaler Barbarei verfolgt. Anläßlich des schwarzen Todes, der sich aus der Levante über das südliche Europa verbreitete, brachte man die Mär auf, die Juden hätten die Brunnen vergiftet. So rottete sich Gesindel, die s. g. Schlegler oder Judenschläger, in Verbindung mit den Geißlern wider sie zusammen. In Erfurt tobte Mord- und Raublust am meisten; in Worms wurden die Häuser der erschlagenen Juden von der Stadt veräußert, um die Lehnsherrschaften zu entschädigen. Die Schmälerung des Handels der städtischen Kaufmannschaften durch die rührige und oftmals in der Wahl der Mittel weniger bedenkliche Konkurrenz der Juden, die Zinsesnahme seitens derselben, die durch das canonische Recht der Christen verboten war, ihr Wucher, christlicher Religionshaß und Haß vornehmer Schuldner, die sich durch die Vertreibung der Juden von ihren lästigsten Gläubigern befreien wollten und so das Volk zu deren Verfolgung aufstachelten – das waren die Ursachen der Judenverfolgungen." (Human: Geschichte der Juden im Herzogtum S.-Meiningen-Hildburghausen. 1898, S. 5 f.)
1316
Berthold IV. (VII.) Graf v. Henneberg-Schleusingen erwirbt einen Teil der Herrschaft Coburg von den brandenburgischen Allodialerben für 158.000 Taler). Auch Hildburghausen gehört dazu.
Versuch der Gründung eines Augustiner-Chorherrnstifts. Zur eigentlichen Gründung kommt es am 01.02.1319 in Hildburghausen, 1320 wird das Stift jedoch nach Schmalkalden verlegt, weil es zu einem familiären Zerwürfnis zwischen Berthold IV. (VII.) und dem Vetter Graf Heinrich von Henneberg-Aschach wegen der Lehnherrschaft über die Kirche in Hildburghausen gekommen ist. 1322 verzichtet Graf Heinrich von Henneberg-Aschach nach einem mit seinem Vetter, Berthold IV. (VII.) in Veßra ausgehandelten Vertrag auf die Lehnherrschaft der Kirche in Hildburghausen.
Berthold IV. (VII.) Graf von Henneberg-Schleusingen, der Gründer der Stadt Hildburghausen
mit Gemahlin Adelheid (1258/um 1268 – 7. Dezember 1317) und deren Wappen.
Adelheid von Hessen und Gräfin von Henneberg-Schleusingen ist eine Tochter von Landgraf Heinrich I. dem Kind, von Hessen.
Aus: Christian Junker „Ehre der Gefürsteten Grafschaft Henneberg“ – Handschrift 1700 – 1705
(Nach dem „Chronicon Hennebergens des Monachus Vesserensis.“
Handschrift um 1519, Forschungsbibliothek Gotha) im Kreisarchiv Hildburghausen.
1317
Regierungszeit des Grafen Poppo IX. von Henneberg-Hartenberg (Römhild), der sich politisch eng an Henneberg-Schleusingen bindet und Kaiser Ludwig (d. Bayer) gegen Friedrich (d. Schöne) von Österreich. Der hochverschuldete Graf muss zahlreiche Besitzungen an Veßra und an die Schleusinger Vettern verpfänden. In erster Ehe ist er mit Elisabeth v. Castell verheiratet († 1315), in der zweiten mit Richza v. Hohenlohe. – Seine Kaisertreue bringt ihm u. a. das Privileg ein, in zivilen und geistlichen Sachen nur an das kaiserliche Hofgericht gebunden zu sein.
1317
Der Hof Elmutwinde befindet sich vermutlich auf oder nahe dem Gelände der HELIOS-Kliniken bzw. der Wiedersbacher Straße.
1317
Kirchendokument für Hildburghausen: Graf Berthold IV. (VII.) v. Henneberg-Schleusingen für die zu einer Frühmesse in der Kirche St. Lorenz (Ersterwähnung der Kirche, Standort heutige Christuskirche) gestifteten Güter. Amtierender Geistlicher ist der Pfarrverweser (viceplebamus) Helmricus (oft auch als Helmbrich zitiert), Inhaber der Pfarrstelle Ludovicus de Henneberg, aus der gräflichen Familie stammend. Die Bewohner Hildburghausens werden als „opidani“ (mittelalterliche Schreibweise, eigtl. oppidani, ebenso oppidum und nicht opidum) bezeichnet. Erwähnung eines „burgirmeistir“ und der „universitas oppidanorum“.
1317 und 1340
Das Urbarium, das Güter- und Abgabenverzeichnis Bertholds VII., wird von dessen Sohn Heinrich VIII. erneuert. Für die Zent Hildburghausen werden genannt:
Bürden, Wicansroda (Weitersroda), Athelhusen (Adelhausen), Massenhusen (Massenhausen), Pferdsdorf (Pfersdorf), Walraben (Wallrabs), Strufedorf (Streufdorf), Simmerhausen (Simmershausen), Lemrit (Leimrieth), Steinfelt, Rot (Roth), Hesselrit (Häselrieth), Euwershusen (Eishausen), Eyberharts (Ebenhards), Harras, Vilsdorf (Veilsdorf), Beideheim (Bedheim), Schackendorf, Zylfelt (Zeilfeld), Birkenfelt (Birkenfeld), Elmuthewinden – Wüstung b. Hildburghausen (mit den drei Höfen Kaltenbrunn, Bockstat, Eckesbach – einst Dörfer), Streissenhusen (Stressenhausen), Hilteburghusen (Hildburghausen).
1317
Der hennebergische Amtssitz wird vom Straufhain auf die Veste Heldburg verlegt.
Ebenhards wird erstmals urkundlich erwähnt, ab 1353 als Eberhardtshof.
Ein Kirchendokument (Graf Berthold VII. von Henneberg-Schleusingen) erwähnt die St.-Lorenz-Kirche (Standort der heutigen Christuskirche).
Veste Heldburg und Straufhain.
Nach einem kolorierten Stahlstich des Bibliographischen Instituts Hildburghausen, um 1850.
Sammlung Hans-Jürgen Salier.
1319
Graf Berthold IV. (VII). v. Henneberg-Schleusingen verpfändet Gerhardtsgereuth mit allen Einkünften, jedoch ohne die Gerichtsbarkeit, für 200 Pfund Heller an Apel v. Heßberg.
23. Oktober 1323
Kaiser Ludwig (der Bayer) verleiht Berthold VII. in einer in Donauwörth ausgestellten Urkunde das Recht, Hildburghausen und Eisfeld mit einer Mauer zu umgeben und Ungeld (Steuern) zu erheben.
Für die Stadt Eisfeld ist diese Urkunde Anlass, die Stadtgründung auf das Jahr 1323 zu datieren.
In einer Urkunde wird der Veßraer Mönchshof in Hildburghausen erwähnt (Standort: etwa Innenhof des Alten Technikums, Obere Marktstraße 44).
1323
In einer Urkunde wird der Veßraer Mönchshof in Hildburghausen erwähnt, dass er innerhalb der Stadtmauer neben dem Bächlein gelegen habe. Nach Krauß ist es der Innenhof des ehemaligen Brunnquellschen Hauses (Obere Marktstraße 44). Das Bächlein fließt vom Feuerteich durch die Knappengasse.
1323
In einer hennebergischen Urkunde (Übergabe einiger Güter an das Stift Schmalkalden) wird Hildburghausen als „opidum“ („Pferdesdorf juxta opidum nostrum Hylteburgehusen“) bezeichnet (Marktflecken, befestigter Ort, noch nicht Stadt).
1. Februar 1324
Berthold IV. (VII.) Graf von Henneberg-Schleusingen schenkt Hildburghausen das Waldstück Buch (ca. 190 ha) für den Stadtmauerbau und die Aufnahme freier Männer zu Bürgern. Der Stadtwerdungsprozess ist weitgehend abgeschlossen (Markt, Befestigung, Gericht, Gemeinde).
In der Urkunde heißt es:
In gots namen amen. Wir Bertold, von gots gnaden grefe von Henneberg, vnd wir Heinrich, desselben grafen Bertoldes sun, bekennen offenlichen an disem Brieffe allen den die in sehen oder hören lesen, daz wir vnderenander eintrechtiglichen zcu rate worden sein, daz wir zcu einer notwert vnserre herschafft vnd unserre gegnde, die dar vm geleigen ist, vnsern markt czu Hiltburghusen bevesten vnd befrieden wollen lassin vnd sint dem male, daz die levte in dem selben markte von in selber des nit vermugen czu tunne, so han wir in mit gutem willen vnd einmuticlichen gegeibin vnd getan dise hilffe vnd dise stevre, die hie nach geschriben stet, czu vollenste ires buwes, von erst, wenne der vorgnante markt wenig holczes hat, daz han wir bedacht vnd habin dar czu gegeiben ledecliche vnd frilich den walt, der da heissit daz Buche, der da gegen Hiltpurghausen by vnserm tiergarten liget, der walt vnd daz holcz vnd der selbe bodem sal ewicliche czu dem selben markte oder czu der stat gehorn, also daz her nümmer mere da von genumen noch gescheiden sal werde. Wir haben auch dem selben markte vnd den boten, daz selbe holcz vnd den walt gegeiben inir rechten gewer ewiclich zcu wjeszin zcu allem dem rechten, als wir in vor gehabt han vnd zcu beseczene. Wir han auch an vnser vorgeschriben gabe ausgnumen hern Heinrichin von Nuenstatt, der da pharrer ist, vnd Heinrichen Beicher, daz sich die, die weile daz sie leiben, vsz dem Buche beholcze suln, wenne sie vormals die selben gnade von vns hatten. Darnach han wir globt vnd globen, daz wir sie die burger da selbest inwennig vier jarn von der neysten vasncht, die kummet, zcu zolne nummer nihtes gebiten oder mit deheiner herberge oder schenke oder notbeyte gedringen sullen vber die funfe vnd sibincz phunt heller lantwerunge, die sie vns alle iare zcu gewönlicher beyt geiben sullen, wir suln sie da bei gleiches laszin siczen. Auch han wir in vmb unsern herren, den romischen chonig erworben ein vngelt zcu steure zcu dem buwe. Das vngelt sal sten, di wile daz man buwet, vnd sal auch diene anders niht wenne zcu dem buwe. Sie sullen auch einen jeclichen frygen man, wenne er vert oder von welchem herre, dem er sein recht von seinen guten tut oder getan hat, emphahen vnd innemen zu burger, den sulle wir vnd auch sie von vnsern weigen verspreiche vnd verteydinge vor vnsern burger czu allen seinen rechten. Gegen allen disen sachen so sullen vnse vorgnanten burger in den selben vier jarn, da von vor geschriben stet, vierhundert phunt heller lantwerung, das ist jedes jars hundert phunt, an der stat vorbuwen vnd an den buwe legen mit herrn Heinriches des vorgnanten pharrers wiszinde vnd rate, so han sie vns gewert. Ez sullen auch iere bumeister ane gerichte von unserweigenallen daz recht vertigen, daz den buwe antriet vnd zcu einer steytigkeit aller diser sache han wir gegeiben diesen briefe besteytigt mit vnsern insigeln. Daz geschahe nach gots geburte drczeihen hundert jare nach in dem vier und zwenczisten jare an unsere frawen abende purificationis.
In der vorgenannten Buchholzschenkung sind „fünff und sybenczig pfunt heller lantwerung“ (fünfundsiebzig Pfund Heller Landwährung, d. Verf.) als Jahressteuer der Stadt an Graf Berthold IV. (VII.) erwähnt.
Seit 1824 – unter Landrat Hannibal Fischer (s. 20.09.1824) – begeht man das Jahr 1324 als Jahr der Stadterhebung. Das ist eine sehr vage Behauptung und Festlegung zugleich, zumal der tatsächliche Stadtwerdungsprozess sich über einen längeren Zeitraum hingezogen hat und nicht an ein festes Datum gebunden ist bzw. darauf bezogen werden kann.
Unter der Fragestellung „Welche geschichtlichen Tatsachen berechtigen eigentlich unsere Heimatstadt gerade in diesem Jahre ihr 600. Stadtjubiläum zu feiern?“ setzt sich Studienrat Erich Bittorf in seiner Festrede von 1924 mit Thesen und Mythen der Stadtgründung Hildburghausen auseinander.
„Jeder Unbefangene, der von einem Stadtjubiläum hört, nimmt an, daß der betreffende Ort an einem bestimmten Tage vor so und so viel Jahren durch eine bestimmte eindeutige Maßnahme die Stellung einer Stadt erlangt habe. Wer unsere Einladung aufmerksam gelesen hat, ist ohne weiteres Nachdenken der Ueberzeugung, daß Hildburghausen ‚nach gots geburte droczehenhundert jare, darnach in dem vier und zwenczigsten jare an unsere frauwen abende purificationis‘, d.h. am 1. II. 1324, durch eine entsprechende Regierungsmaßnahme ‚Bertholds von gots gnaden grefe von Henneberg und Heinrichs, desselben grafen Bertoldes sun‘, Stadt geworden sei. Doch so einfach, wie auch unsere Mitbürger vor hundert Jahren beim 500. Jubiläum nach Ausweis der Festschrift die Dinge Rahmen, liegen sie durchaus nicht. Die erst in der Mitte des vorigen Jahrhunderts einsetzende kritisch-historische Forschung über das deutsche Städtewesen, geknüpft an die Namen von Maurer, Sohm, von Below und in neuerer Zeit von Hegel, Keutgen, Preuß und anderer namhafter Historiker, hat uns vorsichtiger gemacht in der Beurteilung der geschichtlichen Ueberlieferung. 1824 feierte die Stadt ein Fest, weil, wie die von H. Fischer verfaßte Festschrift wörtlich sagt ‚in diesem Jahre gerade 500 Jahre abgelaufen seyen, wo Graf Berthold VII. von Henneberg, Schleusinger Linie, die Schenkungsurkunde über den beträchtlichen Teil der Stadtwaldung, das Buch genannt, ausgestellt, und damit die Einwohner des damaligen Marktes Hildburghausen in den Stand gesetzt hatte, ihren offenen Ort mit Mauern zu umgeben.‘ Das Büchlein trägt aber den Titel: ‚Die 500jährige Jubelfeier des Stadtrechtes der Herzogl. sächsischen Residenzstadt Hildburghausen.‘ Danach erachtet man also damals die Erlaubnis und die durch eine Schenkung vermittelte Möglichkeit, den Ort zu ummauern, für gleichbedeutend mit dem Stadtrecht. Anders denkt darüber schon Brückner im zweiten Teil seiner 1853 erschienenen Landeskunde. Dort heißt es: ‚1317 erscheint Hildburghausen urkundlich bereits als Stadt, und da sie zugleich damals als der schon von früherer Zeit her festgeordnete Haupt- und Mittelpunkt eines Centamts auftritt, so beweist dies, daß nicht erst Graf Bertold VII., der soeben die neue Herrschaft gewonnen, Hildburghausen zur Stadt erhoben hatte, sondern daß dies schon früher, wenn nicht bereits unter den wildberger Grafen, sicher unter dem brandenburgischen Hause geschehen ist.‘ Brückner fügt allerdings hinzu: ‚eine neue glückliche städtische Entwicklung gewann H. unter seinem neuen Landesherrn Bertold VII.‘. In seiner Anmerkung wendet sich Brückner, nachdem er die historische Rechtmäßigkeit der Feier von 1824 bestritten hat, fast ironisch gegen die Möglichkeit einer 600-Jahrfeier im Jahre 1924. Der beste Kenner der Hildburghäuser Geschichte, Armin Human, erörtert die Frage, wann Hildburghausen Stadt geworden sei, eigentlich gar nicht. Er teilt nur die Tatsache mit, daß H. 1824 das Stadtjubiläum feierte, ohne kritisch dazu Stellung zu nehmen. Sehr vorsichtig drückt sich auch der Verfasser des geschichtlichen Abschnittes unserer heutigen Festschrift (1924), Herr Regierungslandmesser Zimmermann, aus, indem er die beiden Urkunden des römischen Königs Ludwig des Bayern von 1323 und Bertolds VII. von 1324 kurz zitiert und daraus folgert: ‚Hiermit war Hildburghausen wohl – trotz Brückners gegenteiliger Ansicht in seiner bekannten Landeskunde – zur Stadt geworden, da das Wesen der mittelalterlichen Stadt im Rechtssinne ausmachte: Markt, Befestigung, Gericht und Gemeinde.‘ Hier ist jedenfalls angedeutet, wie die strittige Frage nach der Stadtwerdung gestellt werden muß, wenn eine befriedigende Lösung gefunden werden soll. Eine allgemeine Untersuchung, was das Wesen einer mittelalterlichen Stadt eigentlich ausmacht, ist notwendig, ehe der Beweis geführt werden kann, daß Hildburghausen 1324 zur endgültigen Gestaltung dieses Wesens gestellt sei.“
Trotz moderner Forschungen zum Stadtwerdungsprozess ist Bittorfs Darstellung zu Entstehung und Entwicklung Hildburghausens auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts beachtenswert:
„Die günstige Lage des Platzes an einer breiten Stelle des Werratales, unmittelbar an einem mit einfachen Fahrzeugen befahrbaren Fluß, trotzdem nicht in der ungesunden Flußniederung, sondern auf einem der bis zum Flußufer streichenden Ausläufer des Waldgebirges, auf der Grenzscheide von zwei geographisch ganz verschiedenen Landschaften, am Kreuzungspunkt eines vielleicht schon vorhandenen Straßenzuges von O. nach W. und S. nach N., hat sicherlich schon in frühester Zeit zur Ansiedelung gereizt. In der Nähe dieser Siedelung, die vielleicht drüben an der Wiedersbacher Straße lag, hat sich dann, etwa auf dem heutigen Markt, ein Grundherr in Erkenntnis und Würdigung der genannten geographischen Vorzüge ein festes Haus gebaut, das er gelegentlich selbst bewohnte, ständig aber durch einige Reisige schützen und durch Hörige erhalten ließ. Ob dieser Grundherr nun schon einer der fränkischen Eroberer des Landes war im 6. Jahrhundert, oder die im Grabfeld begüterte Herrin Hildburg im 9. Jahrhundert, oder erst einer der Grafen von Wildberg, wird sich wohl niemals mit Sicherheit feststellen lassen. Allmählich siedeln sich im Schutz jenes befestigten Herrenhofes Handwerker, vielleicht auch einige reisende Kaufleute an; aus ganz kleinen Anfängen entsteht ein Markt. Was zu dem Betrieb eines Marktes heute noch notwendig ist, läßt sich auch damals nicht entbehren: Ordnung, Sicherheit des Marktbesuchers, Gebühren, Aufsicht über Münze, Maß, Gewicht, mit einem Wort, die Marktpolizei. Aus Notwendigkeiten, Gewohnheiten, Gebräuchen entwickelt sich eine Art Marktrecht und das dazugehörige Marktgericht. Gehandhabt wird es anfänglich selbstverständlich von dem Grundherrn oder seinen Vertretern. Doch der tritt bald manche seiner zum Teil beschwerlichen Befugnisse an die Gemeindemitglieder ab. Es bildet sich ein bürgerliches Marktgericht, zunächst noch unter dem Vorsitz des Stadtherrn. Aber der Stadtherr legt immer weniger Wert auf seine Rechte als vielmehr auf seine Einkünfte, die die wachsende Siedlung bringt; daher gibt er auch manche Privilegien in die Hände der sich ansiedelnden, zwar verachteten, aber zahlungsfähigen Juden. Neue Ansiedler werden herbeigelockt, indem ihnen vom grundherrlichen Besitz eine Hausstätte gegen geringen Zins geschenkt wird, nur mit der Bedingung, daß sie ein Haus darauf bauen; dazu erhalten sie Nutzungen an Wald, Weide, Fischerei, freies Erbrecht, ungehinderten Erwerb in Verkehr und Handel. So schreitet die bürgerliche Organisation Schritt für Schritt vorwärts, und schließlich entgleitet dem Grundherrn allmählich auch die öffentliche Gerichtsbarkeit, der wesentlichste Teil seiner Herrschaft. Der Vogt, der den Herren als Richter und Beamter in der Ortschaft vertritt, wird von den Einwohnern selbst gewählt und als Schultheiß vom Grundherrn bestätigt, neben ihm stehen die angesehensten Männer als Schöffen. Dieses Kollegium wird über die gerichtlichen Funktionen hinaus leitender Ausschuß für die gemeinsamen Angelegenheiten der Gemeinde, d. h. zum Vorläufer des Rates. In dieser Eigenschaft aber arbeiten die Schöffen nicht unter der Leitung des herrschaftlichen Richters, sondern unter einem oder zwei aus ihrer Mitte bestellten Schöffenministern, den späteren ‚czween burgemeistern‘. Im Rat und seinen Bürgermeistern erreicht die im einzelnen natürlich sehr verschiedenartige Entwickelung der städtischen Verfassung ihren Höhepunkt und eine fast völlige Unabhängigkeit vom Stadtherrn.“
Damit kann der Stadtwerdungsprozess im verfassungsrechtlichen Sinne als weitestgehend abgeschlossen betrachtet werden.
Mit dem Stadtwerdungsprozess Hildburghausens entstehen im Umfeld auch einige Wüstungen. Städte haben bekanntlich eine Magnetwirkung auf die bäuerliche Bevölkerung („Stadtluft macht frei!“). Beispiele sind Kaltenbronn, Ellmotwinde und Birkenfeld, das später wieder besiedelt wird. Wer ein Jahr und einen Tag unangefochten in der Stadt lebt, wird frei.
Die städtische Gerichtsbarkeit und der damit relativ hohe persönliche Schutz sind Anreiz, die Dörfer zu verlassen. Viele Wüstungen sind durch freiwillige Aufgabe entstanden und nicht allein durch Katastrophen, Seuchen, kriegerische Auseinandersetzungen o. ä.
Festpostkarte des Bürgermeisters Dr. Max Schröer.
Handkolorierte Anlasskarte zur 600-Jahrfeier der Stadt Hildburghausen im Jahr 1924.
Druck: F. W. Gadow & Sohn G.m.b.H. Hildburghausen
Sammlung Hans-Jürgen Salier
„Berthold VII., der Hildburghausen das Stadtrecht verlieh“.
Anlasskarte zur 600-Jahrfeier der Stadt im Jahr 1924.
Festumzug am Marienplatz (heute: Goetheplatz)
Herstellung: „Dorfzeitung“ Hildburghausen, 1924
Zur 600-Jahrfeier der Stadt Hildburghausen wird die Stadtmauer in der Knappengasse durchbrochen und zur Erinnerung an Berthold VII. Bertholdstor genannt. Für das Tor werden Torgewände aus der Oberen Marktstraße verwendet.
Historische Postkarte Mitte der 20er Jahre des 19. Jahrhunderts. Sammlung Hans-Jürgen Salier
1324
Pfarrer Heinrich von der neuen Stadt (gemeint ist die neu gegründete Stadt Hildburghausen und nicht die Neustadt, wie oft in historischen Arbeiten zu lesen ist, die es zu diesem Zeitpunkt noch nicht geben kann, d. Verf.) und Heinrich Beicher werden in der Buchholzschenkung genannt. Am Standort der heutigen Christuskirche gibt es die 1779 abgebrannte St.-Lorenz-Kirche mit dem Altar der hl. Katharina.
Der Historiker Johann Werner Krauß schreibt 1753:
„Dieses ist ein uraltes Gebäude, wie der Augenschein zeiget, woran mit der Zeit vieles ist geändert worden. Man findet weder daran einige Jahreszahlen und Schrifften, noch sonst etwas zur Nachricht, daraus man die Zeit eigentlich bemerken könnte, wenn sie erbaut worden ... So weit gehen die Nachrichten von der Stadtkirche zu Hildburghausen, aus welchen man schier muthmaßen solle, daß dieses uralte Gebäude in dem Brand a. 1388 unversehrt geblieben sey.“
Außer dem Katharinen-Altar hat es noch 4 Nebenaltäre gegeben: Altar der Heiligen Jungfrau Maria, des hl. Kreuzes, des Erlösers Christus, des hl. Nikolaus.
Zu den Altären sind 5 Vikareien gestiftet.
Um das Gebäude befindet sich der Friedhof.
Handkolorierte Anlasskarte zur 600-Jahrfeier der Stadt Hildburghausen im Jahr 1924.
Druck: F. W. Gadow & Sohn G.m.b.H. Hildburghausen
Sammlung Hans-Jürgen Salier
1325
Erstmalige Erwähnung der Kemenate im Stadtbuch I: "... ist man ein worden uff dem huss in der ratsstuben." Anfangs ist das Steinhaus aus Sicherheitsgründen vermutlich mit Graben und Mauer umgeben gewesen und Sitz der Stadtherren (Grafen v. Wildberg und Orlamünde, Burgmänner des Grafen Albrecht v. Nürnberg, nach 1305 der Graf v. Henneberg-Schleusingen).Ein Rat ist seit 1314 nachgewiesen. Für Verwahrung des Steinhauses und Durchsetzung der Interessen der Burgherren erhalten Burgmänner aus städtischer Bete (Steuer) 75 Pfund Heller. Als Burgmänner werden u. a. Dietrich v. Elspach und Greif v. Heßberg erwähnt.
1325
Den Zwölfern (Rat), bestehend aus alteingesessenen Familien, werden zwölf Handwerker beigegeben (sogenannter innerer und äußerer Rat). Aus dieser Zusammensetzung ergeben sich aus Machtgründen in den nächsten Jahrzehnten Konflikte. (s. 1414)
1331
Berthold IV. (VII.) v. Henneberg-Schleusingen verleiht Hildburghausen das Coburger Stadtrecht. Der Fürst hat bei Kaiser Ludwig (d. Bayer) (1314 – 1347) erwirkt, dass der Stadt Coburg (mit Urkunde vom 14.06.1331) das Recht der Selbstverwaltung und der städtischen Gerichtsbarkeit zugesprochen wird (Coburg erhält die Rechte der Stadt Schweinfurt).
Die Rechte von 1331 bedeuten aber keine neuerliche Stadterhebung, sondern Erweiterung und Mehrung der Stadtrechte. Es ist üblich, dass man einer neugegründeten Stadt die Rechte einer älteren verleiht, damit man sich u. a. bei allen Verwaltungsfragen beim erfahreneren Nachbarn Rat und Unterstützung holen kann.
In den Coburger Statuten heißt es u. a. im Artikel 3: „jus collectandi cives ...“, dass ein jeder Bürger all sein Vermögen dem Rat bei seinen Pflichten zu verbäthen (zu versteuern) und von 100 fl. 1/2 fl. zu geben schuldig sei.
1331
Hildburghausen erhält das Recht, den bislang in Kloster Veilsdorf ausgerichteten Michaelismarkt (29. September) abzuhalten. Eine Kaufmannschaft wird erwähnt. Kaufleute erhalten drei Tage freies Geleit. Der Michaelismarkt (29.09.) wird nach dem Erzengel Michael benannt.
1331
Juden in Hildburghausen werden von Berthold IV. (VII.) als „getrewe untertane“ in Schutz genommen und zum Bau und der Besserung der Stadtmauer und der Türme herangezogen.
(„... allen nucz und genuß den sie von den Juden die daselbst wohnende sind gewinnen mügen“).
1332
Nach der Gauverfassung üben die Grafen von Henneberg den sogenannten Straßenzwang aus. Ein Abweichen vom rechten Weg wird unter Strafe gestellt. Bis ins 19. Jahrhundert sind die Straßengebühren zudem eine wichtige Einnahmequelle für die Landesherren.
14. April 1334
Die Coburger Stadtrechte werden wieder aufgehoben, weil es für die Bürger zu beschwerlich ist, in Coburg Recht sprechen zu lassen. In dem Privileg des Grafen Berthold IV. (VII.) heißt es u. a.: „... priora jura vestra quae ex antiquo a retro actis annis apud vos et opidum vestrum praedictum observata sunt ...“
(„Eure früheren Rechte, die von alters her in vergangenen Zeiten [Jahren] bei Euch und Eurer rühmlichen Stadt Geltung hatten ...“).
Die alten Rechte sind also wieder gültig.
1338
Ersterwähnung „Burden“ in einem Kaufvertrag Konrads v. Heßberg mit dem Kloster Veilsdorf.
23. Mai 1339
Ältestes erhalten gebliebenes Stadtsiegel. Es zeigt zwei Türme und die Stadtmauer sowie das Rathaus. Die Wehranlagen symbolisieren das Selbstbewusstsein der Stadt. Dahinter befindet sich ein großes Gebäude mit drei hohen Fenstern, die vermutlich die Kirche darstellen. Oberhalb befindet sich ein Wappenschild mit der Henne, die die Unterstellung unter landesherrliche Gewalt dokumentiert. (Human datiert das Siegel auf 1337)
15. April 1340
Der Landesherr, Graf Berthold VII., verstirbt auf Schloss Bertholdsburg in Schleusingen.
Neuer Landesherr von Henneberg-Schleusingen wird Heinrich IV. (VIII.) der Reiche (* unbekannt – † 10.09.1347. Er regiert von 1340 bis 1347. Er ist verheiratet mit Jutta von Brandenburg, Enkelin der Jutta von Henneberg-Coburg.
1340
Die Zent Hildburghausen umfasst: Hilteburgehusen (Hildburghausen), Bürden, Wicansrode (Weitersroda), Atelhusen (Adelhausen), Maßenhusen (Massenhausen), Pferdesdorf (Pfersdorf), Eckersdorf (?), Walraben (Wallrabs), Strufedorf (Streufdorf), Simarshusen (Simmershausen), Steinfelt (Steinfeld), Rot (Roth), Heßelrit (Häselrieth), Euweshusen (Eishausen), Eyberharts (Ebenhards), Harras (Harras), Vilsdorf (Veilsdorf), Beideheim (Bedheim), Schakendorf (Schackendorf), Zylfelt (Zeilfeld), Birkenfelt (Birkenfeld) Elmuthewinde (heute Wüstung), Streißenhusen (Stressenhausen).
(Nach J. A. v. Schultes)
Im Hennebergischen Urbarium heißt es: „Hilteburgehusen dy stat. Der Becherer hat ein Vorwerc, da gab her euch und erwere Vater zwo Hube umb daz .. ist euch selber kuntlich. daz statgerith ist der Herschafft. Der Zol ist der Herschafft. Daz Vegelt ist der stat, diwile si buwen. Gotfrit von Füllebach hatte ein Hube di ganc zu Lehen von der Herschafft die hat der alte von Hesseberg fur eigen. Si geiben an V pfunt LXXX für Banwin un mugen si Banwein trinken. Gerunc hat ein Gutlein gehort zu der Herschafft daz hat der Pferrer inne. Di Mul git zwei Swin di suln zweier Marke wert si. Si git XII Schilling fur die Wisunge di hat der Pferer inne. Schriber … han ein Gut daz dinthe der Herschafft mit Fure und gehorte der Herschafft, daz git der stat nu Beite und gelt ... Ein Holtz heizet der Streit der gehort zu der Stat daz hat inne der von Hesseburg von Lithenberg. alle di Wune und Weide han die trinken Banwin mit der Stat, die ober Mul get zu Lehen von mine Hern, so hat si der von Hesseborg fur eigen.“
(Zitiert nach Schultes und Human: Chronik der Stadt Hildburghausen, der Diözese und des Herzogtums. – 1886 und 1999, S. 663)
1340
Im Urbarium heißt es zu Häselrieth:
„Heßelrit suchet alle Gerithe und ist vorsatzt dem von Rurit Her Ortolfe und gilt XXIII pfunt des jars da sind dru Huben und ein Lehen der Herschaft gewest, wi si davon sin kumen des wißen si nith.“
(Zitiert nach Schultes)
1340
Im Erbbuch wird erstmals der Bonifatiusmarkt (05.06.) erwähnt, benannt nach dem hl. Bonifatius, dem Apostel der Deutschen.
(s. auch Ende 7./Anfang 8. Jh.), ferner der Laurentiusmarkt (auch Lorenzmarkt genannt) (10.08.) und der Katharinenmarkt (25.11.).
- Bonifatiusmarkt. Er wird 1419 bestätigt, 1426 wird er auf den 1. Sonntag der „allemanvasenacht“ gelegt und verliert dadurch seinen Namen. Im 16. Jahrhundert findet er auf Peter und Paul statt, 1909 wird er Pfingstmarkt genannt, im 3. Reich besteht er als Pfingst- und Viehmarkt.
- Laurentiusmarkt. Der hl. Laurentius ist der Schutzheilige der Stadt. Der Markt wird 1419 bestätigt und noch 1910 durchgeführt. Im Laufe der Jahrhunderte wird der Markt (10.08.) auf andere Monate verlegt, so verlieren sich allmählich seine eigentliche Bedeutung und sein Name.
- Katharinenmarkt. Für die hl. Katharina gibt es in der 1779 abgebrannten St.-Lorenz-Kirche einen Katharinenaltar. Katharina ist eine bedeutende Heilige für die Stadt. Der Markt wird 1801 auf den 24.10. verlegt.
1340
Im Hennebergischen Urbarium (Güter- und Abgabeverzeichnis, sie haben rechtliche Beweiskraft) wird Hildburghausen als Stadt erwähnt.
Das Amt Hildburghausen wird von Gräfin Jutta an Conrad von Heßberg um 450 Pfd. Heller auf Wiederkauf versetzt.
(Nach Hönn: Sachsen-Coburgische Historia in zweyen Büchern. – 1700)
1340
Gräfin Jutta lässt sich ihren Besitz von Kaiser Karl IV. bestätigen.
1340
Kloster Veilsdorf wird von 42 Nonnen bewohnt. Sie entstammen dem fränkischen Landadel und bringen Teile ihres Besitzes sowie ihre Aussteuer in das Klostereigentum als „Seelengeräte“ (Schenkungen) ein.
1341
Zwei Glocken über dem Wächterhäuschen des Hildburghäuser Rathauses, eine von Paul Heyder gegossene und die Sturmglocke, werden erwähnt.
1342
Graf Heinrich IV. führt in Hildburghausen das Coburger und Eisfelder Pfändungsrecht ein.
Das Helfegericht in Hildburghausen wird von der Stadt selbst besetzt und das nach Stadtgewohnheit „über Schuld und Gulde ohne Frevel“ selber untereinander hilft.
Das Stadtgericht wird aus den Zwölfen des Rats und dem Zentgrafen gebildet. Gerichtet wird über Kriminalsachen: Blutrunst, Schläge, Würfe, Scheltworte usw., Streitigkeiten zwischen Bürgermeister und Rat bzw. den Bürgern schlichtet der Zentgraf im Auftrag des Heldburger Amts.
In der Zent richtet das Zentgericht mit dem Zentgrafen und zwölf aus den Dörfern des Gebiets gewählten Schöffen.
1343 – 1346
Heinrich IV. macht das Verlöbnis seiner Tochter Katharina mit dem Thüringer Landgrafen Friedrich (d. Strenge) rückgängig.
Die Forderungen des Landgrafen zur Aussteuer erscheinen Heinrich IV. zu hoch. H. hat seiner Tochter beträchtlichen Teil der Neuen Herrschaft zugestanden. 1345 wird die Ehe geschlossen. Heinrich besteht darauf, dass seine Gebiete von seiner Gemahlin Jutta erst nach seinem Tod in die Ehe eingebracht werden. Friedrich schickt die Gemahlin Katharina schimpflich wieder an ihren Vater zurück. Es folgen kriegerische Auseinandersetzungen auf den Territorien und Verhandlungen. Der Landgraf darf die Erbhuldigungen entgegennehmen. Der Besitz bleibt jedoch bis zum Ableben bei Heinrich IV. und seiner Gemahlin Jutta (1353). Auf der Wartburg wird dann ein zweites Mal Hochzeit gehalten.
1347
Der ehemalige Grabfeldgau hat 13 Zentgerichte. Zum Hildburghäuser Zentgericht zählen 22 Dörfer.
10. September 1347
Heinrich IV. Graf von Henneberg-Schleusingen (der Reiche) stirbt in Schleusingen.
22. September 1347
Henneberg-Schleusinger Teilung.
Hildburghausen kommt zur „Neuen Herrschaft“. Das „Weiberlehen“ unter Gräfin Jutta die Jüngere (um 1301 – 1353), die Witwe Heinrichs IV., regiert bis 1353.
Zu ihrem Besitz gehören die Burgen, Städte bzw. Ämter: Coburg, Neustadt an der Haide, Rodach, Sonneberg, Steinach, Eisfeld, Hildburghausen, Ummerstadt, Heldburg, Hofheim, Königshofen, Münnerstadt, Kissingen, Neuhaus, Schalkau, Königsberg, Irmelshausen, Rotenstein, Wildberg, Sternberg, Schildeck, Strauf, Hohenstein, ½ Schweinfurt.
Zum Althenneberger Besitz unter Graf Johann (1347 – 1359) gehören: Burgen, Städte bzw. Ämter Henneberg, 1/2 Amt Themar, Schleusingen, Wasungen, Sand, Kaltennordheim, Frankenberg, Roßdorf, Barchfeld, Ilmenau, Elgersburg, Mainberg b. Schweinfurt, 1/2 Amt Schweinfurt und Splitterbesitz.
1350
Von Landgraf Friedrich, Graf Eberhardt v. Württemberg und Burggraf Albrecht v. Nürnberg wird ein Verzichts-, Schutz- und Befreiungsbrief für Ebenhards ausgestellt. Graf Heinrich v. Henneberg schenkt zur Aussteuer seiner Tochter Anna für das Kloster Sonnefeld 7 Güter (Schaden-, Emes-, Roßteutscher-, Luzen-, Höhn- und Ilgengut).
1350
Gräfin Jutta lässt sich ihren Besitz durch Kaiser Karl IV. bestätigen.
Um 1350
Auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Hildburghausen befinden sich in Römhild und Themar hennebergische Münzstätten. 1356 wird das Münzrecht der Grafen von Henneberg wieder bestätigt.
1. Februar 1353
Mit dem Tod der hennebergischen Gräfin Jutta kommt Hildburghausen an den Burggrafen Albrecht von Nürnberg.
Gräfin Sophia (* um 1326 – † 5. Mai 1372) regiert bis 1372 die Neue Herrschaft. Sie ist die Tochter von Heinrich IV. von Henneberg-Schleusingen und Jutta von Brandenburg-Salzwedel. Seit 1348 ist sie verheiratet mit Albrecht der Schöne, Burggraf von Nürnberg.
Als „Weiberlehen“ erhält sie zugeteilt: Schmalkalden, die Vogtei Breitungen, Hildburghausen, Heldburg, Ummerstadt, Eisfeld, Königsberg, Schildeck, Kitzingen, Neutlingen, ½ Schloss Scharfenberg, ½ Zent Benshausen.
Nach einer Rettungsgrabung 1988/89 zwischen der Karolinenburg und der Werra (Flurteil Leitenwiese) freigelegte Mauerreste eines Hauses aus dem 13./14. Jahrhundert.
Foto: Bernhard Großmann, Hildburghausen
27. März 1356
Burggraf Albrecht v. Nürnberg überweist Dietrich v. Elsbach 75 Pfund Heller zu Hildburghausen Burggut.
1359
Nach den Grafen v. Wildberg residieren Burgmänner im Steinhaus (Rathaus) Hildburghausen.
1366
In einer Urkunde werden die zwölf Ratsherren und die zwei Bürgermeister in Hildburghausen erwähnt.
Mitte 14. Jahrhundert
Die hennebergische (politische) Dorfgemeinde als relativ autonomes Gebilde ist in den Anfängen nachweisbar und erreicht ihre Blütezeit Mitte des 15. Jahrhunderts. Der Nachbarschafts- und Genossenschaftsverband ist weitgehend überwunden.
Dorf- und Flurordnungen gelten. Oberstes Organ ist die Dorfversammlung (obrigkeitliche Aufsicht). An der Spitze steht der Schultheiß, im 15. Jahrhundert auch Bauermeister oder Heimbürge genannt. Den Dorfoberhäuptern stehen Berater zur Seite, niedere Amtsträger sind Flurschütze, Grenzsteinsetzer, Heiligenmeister für die Kirche. Die Gemeinde bildet meist eine Gerichtsgemeinde, an der Spitze steht der Schultheiß o. ä. Das Urteil fällen die Schöffen bzw. Zwölfer. In den Ämtern üben meist Zentgrafen die mittlere und hohe Gerichtsbarkeit aus.
Seit dieser Zeit werden zum bäuerlichen Selbstschutz auch Wehrkirchen in den Dörfern erbaut.
14. Jahrhundert
Hildburghausen nimmt (auch verglichen mit nachfolgenden Jahrhunderten) eine dynamische Entwicklung, vor allem im Streben der Bürger nach immer größerer Selbstständigkeit. Das Bürgertum ist insgesamt sehr unkompliziert am Handel und Wandel interessiert.
Human vergleicht das „jugendfrisch freie Aufstreben im 14. Jahrhundert" mit der senilen Stagnation des 19. Jahrhunderts mit den Worten: „... so wurden hier das Steinhaus, der Veßraer und Veilsdorfer Mönchshof, die Heßberger Lehen in der Knappengasse, die Höfe Elmutwind, Kaltenbronn, Döringshof, Birkenfeld erworben, Zoll auf dem Markt, am Thor, an den Brücken, auf den Straßen, ausgiebige Trank- und Mehl-, Heerd- und Vermögenssteuer, Bürger- und Abschiedungsgeld erhoben, Ausleihen aber, wie die Stadtbücher des öfteren darthun, sehr verklausuliert. Unbekümmert fast um das Gedeihen von Handel und Gewerbe nahm man das Geld, wo man es fand. Seit dem 14. Jahrhundert, dem Jahrhundert der größten demokratischen Wachsamkeit wechselten die Bürgermeister jährlich; kurzer Amtsdauer nur freuten sich die regierenden in neuerer Zeit infolge der stetigen Zwistigkeiten zwischen den Ober und Unter Thorparteien, der Belastung mit Nebenämtern und der kärglichen Besoldung. Wie aber ehedem die Machtfülle und damit das Vertrauen, das man dem Stadtoberhaupt entgegenbrachte, viel unbeschränkter war, um so jäher auch hinwiederum der Fall, wie z.B. bei jenem, der alle wichtigsten Kassen, wie die Stadtsteuereinnahme, Pfarrwitwenfiskus, Hopfenkasse, Stadtgotteskasten und die Deposita vieler Privaten unter sich hatte und mit diesen sein eigenes ansehnliches Vermögen verlor. Zu eingreifenden und umfassenden administrativen Maßnahmen aber ließ es bis zur Mitte des Jahrhunderts (19. Jahrhundert, d. Verf.) u. A. die meist nur kurze Amtsdauer fast nie kommen ..."