Finanzgeschichte
Geld- und finanzgeschichtliche Notizen
Landkreis Hildburghausen
bis zur Währungsunion 1990
Hans-Jürgen Salier
Zur Beachtung
geradstehende Schrift = Landkreis Hildburghausen
kursiv = landesherrliche oder nationale Edikte, Gesetze,
Verordnungen, Verfügungen usw.
30. Dezember 1824
Auf Wunsch des Prinzen Georg von Sachsen-Hildburghausen wird die Städtische Sparkasse für die Bürger der Stadt Hildburghausen und der näheren Umgebung gegründet. Herzog Friedrich gibt am gleichen Tag die landesherrliche Bestätigung. Der Erbprinz bleibt bis zu seinem Wegzug 1829 nach Eisenberg der Protektor des Geldinstituts.
Die Stadtsparkasse Hildburghausen gehört damit zu den ersten Einrichtungen in Deutschland. Am 13. Januar 1825 werden der Kanzlist Johann Friedrich Fischer als Kassierer und der Postsekretär Friedrich Löhner gewählt und am 17. Januar in die Sparanstalt verpflichtet sowie eingewiesen. Beide nehmen ihre Aufgaben bis 1836 wahr. 1825 gibt es einen Einlagestock von 9.220 Gulden und 3 1/2 Kreuzer. Einzahlungen werden bei der Landessteuerkasse angelegt oder für hypothekarische Beleihungen bei Privatpersonen genutzt.
1. Januar 1825
Das Regierungs- und Intelligenzblatt veröffentlicht eine Bekanntmachung des Herzogs Friedrich von Sachsen-Hildburghausen zur Gründung der Städtischen Sparkasse in Hildburghausen vom 30. Dezember 1924, in der es unter 3. heißt:
„Da ohne Zweifel auch manche Unserer Unterthanen auf dem Lande und in den kleineren Landstädten es als eine Wohlthat ansehen werden, durch die in hiesiger Residenzstadt errichtete Sparkasse gestattet, auch von andern Landeseinwohnern außerhalb der hiesigen Stadt Einlagen anzunehmen, insoweit es mit der Lage und dem Gedeihen des Instituts sich verträgt, und unter den für dergleichen Fälle von dem Polizei-Magistrat mit Zustimmung des Durchlauchtigsten Stifters und Beschützers, noch besonders zu treffenden Bestimmungen."
1826
Pfennigprägungen beschließen die Münzemissionen des Herzogtums Sachsen-Hildburghausen, das zum großen Teil nach dem Teilungsvertrag von Hildburghausen (1826) im Herzogtum Sachsen-Meiningen-Hildburghausen aufgeht. Für Meiningen wird bis 19. Januar 1829 geprägt (s. auch zu den Münzprägungen des Fürstentums bzw. Herzogtums Sachsen-Hildburghausen Jenny-E. Hollmann: Münzgeschichte des Herzogtums Sachsen-Hildburghausen. – Verlag Frankenschwelle Hans J. Salier, Hildburghausen, 1994)
Damit geht auch die seit mehr als vier Jahrhunderte währende Ära Hildburghausens als Münzstandort zu Ende.
19. Januar 1829
Die Münze auf dem Gelände der heutigen Schlosspark-Passage in Hildburghausen wird stillgelegt.
1. Januar 1831
Gründung der Kreissparkasse des preußischen Kreises Schleusingen.
30. Juli 1834
Im Dresdner Vertrag beschließen die Mitgliedsstaaten des Deutschen Zollvereins die Einführung des preußischen 14-Taler-Fußes (nach dem 1750 eingeführten sogenannten Graumannschen Münzfuß).
1. Januar 1837
Eröffnung der Sparkasse Eisfeld.
1837
Die Münzvereinigung der süddeutschen Staaten beschließt den 24 1/2-Gulden-Fuß (1 Gulden = 60 Kreuzer). Zu den Mitgliedsländern gehört das Herzogtum Sachsen-Meiningen-Hildburghausen.
Unruhe wird im Herzogtum ausgelöst, weil Sachsen-Coburg eine schlecht geprägte Scheidemünze in großer Anzahl in den Geldumlauf bringt. – Der Landesteil Sachsen-Gotha des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha hatte Talerwährung, Sachsen-Coburg Guldenwährung.
1838
Die Hildburghäuser Münze wird abgerissen. Zuletzt befindet sich darin eine Druckerschwärzefabrik des Bibliographischen Instituts Joseph Meyers, später die der Hofbuchdruckerei von H. W. Gadow.
1838
Der Münzkongress der Zollvereinsstaaten in Dresden beschließt eine gemeinsame Vereinsmünze zu 7 Stk. aus der Feinen Mark. Bewertungsverhältnisse zwischen den beiden Münzfüßen (in Sachsen-Meiningen-Hildburghausen, zu den sog. Süddeutschen Staaten gehörend = Guldenwährung):
1 Taler = 1 3/4 Gulden
30 Groschen = 105 Kreuzer
1 Groschen = 3 Kreuzer
12 Pfennige = 3 Kreuzer
4 Pfennige = 1 Kreuzer
2/3 Taler = 1 Gulden
20 Groschen = 60 Kreuzer
1842
Die Städtische Sparkasse Hildburghausen wird mit der Stadtkämmerei vereinigt. Es kommt jedoch nicht zu dem erhofften Einlagenschub (1844 = 79.747 Gulden Einlagen). Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind relativ ungeordnet (z. B. Privatausleihen ohne genügende Sicherheit). Einlagen dürfen nur in begrenzter Höhe von den Bürgern der Amtsgerichtsbezirke Hildburghausen und Heldburg angenommen werden. Größere Kapitalmengen werden nach außerhalb verbracht, Geld von außerhalb darf nicht angenommen werden. Diese eingeschränkte Finanzwirtschaft lässt die Sparkasse nicht zu einem leistungsfähigen Institut wachsen. Das geschieht in bescheidenem Maße erst nach 1866 bzw. nach der Reichsgründung 1871.
1849
Für das Herzogtum Sachsen-Meiningen-Hildburghausen wird erstmals Papiergeld hergestellt (Scheine zu 1 Taler preußisch), sie werden in Magdeburg gedruckt, in Meiningen gestempelt und ausgefertigt. Die Zustimmung wird vom Landtag erteilt.
Um 1850
In Sachsen-Meiningen-Hildburghausen werden folgende Kleinmünzen geprägt:
1, 2 Pfennig; 1/4, 1/2, 1 Kreuzer, bis 1840 auch 3 und 6 Kreuzer.
1850
Das 1838 für Inländer (Bewohner des Herzogtums Sachsen-Hildburghausen) aufgehobene Chausseegeld wird wieder eingeführt.
1. April 1852
Die Städtische Sparkasse Themar wird gegründet.
24. Januar 1857
Mit dem Wiener Münzvertrag wird die Ausbringung einer gemeinsamen Münze (Vereinstaler = einheitliche Kurantmünze/Umlaufmünze) für Zollvereinsstaaten sowie Österreich und Liechtenstein beschlossen. Aus dem Zollpfund zu 500 g Feinen Silbers werden 15 Doppeltaler oder 30 Vereinstaler geprägt. Im Herzogtum gilt demnach der 52-1/2-Gulden-Fuß: 1 Gulden = 60 Kreuzer, 1 Kreuzer = 8 Heller = 4 Pfennige. Andere Währungen werden in Zahlung genommen und mit Valvationstabellen (Umrechnungstabellen) der Wert bestimmt.
1862
Die spätere Vereinsbank wird als Spar- und Vorschussverein gegründet. Hauptklientel ist der sich langsam entwickelnde Mittelstand mit seinem wachsenden Finanzbedarf. Erste berufene Leiter sind: Rechtsanwalt Nonne, Tuchfabrikant Hohnbaum, Mühlenbesitzer Frauenberger, Lehrer Schneider. Die heutige vr bank Südthüringen eG ist Rechtsnachfolger dieser Institution.
1866
In Hildburghausen wird eine Filiale des 1740 in Meiningen gegründeten Bankhauses B. M. Strupp eingerichtet. Die Familie Strupp ist jüdischer Herkunft. Ihren Sitz hat die Bank im Haus des jüdischen Kaufmanns Emanuel Alexander Oppenheimer (heutiges Gebäude der Commerzbank, Untere Marktstraße 4).
2. Januar 1867
Der Verwaltungsausschuss der Städtischen Sparkasse gibt die Eröffnung der Städtischen Sparkasse bekannt.
4. Dezember 1871
Das neugegründete Deutsche Reich beschließt die Goldwährung. Die Silbermünzen von 5 Mark abwärts sind Scheidemünzen.
Umtauschkurse zu den bisherigen Währungen:
10 Goldmark = 3 1/3 Vereinstaler
= 5 Gulden 50 Kreuzer süddeutscher Währung
= 3 1/93 Taler Gold Bremer Währung
= 8 1/3 Mark norddeutscher Währung
Nach 1871
Trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs nach dem Deutsch-Französischen Krieg und wiederholter Statutenänderungen nimmt die im ersten Stock des Hildburghäuser Rathauses untergebrachte Stadtsparkasse nur eine bescheidene wirtschaftliche Entwicklung.
1.Januar 1872
Vom Deutschen Reich wird die Maß- und Gewichtsordnung des Norddeutschen Bundes (nach den Reichsgesetzen vom 01.04.1871, 26.11.1871) übernommen, das metrische System wird durchgesetzt (Kilogramm, Meter, Liter), ferner sind im Herzogtum die Postwertzeichen des Deutschen Reiches gültig (1852 – 1867 Thurn und Taxissche Lehenspost, ab 1. Juli 1867 Preußen, ab 1. Januar 1868 Norddeutscher Postbezirk).
1. Januar 1876
Das Deutsche Reich führt die einheitliche Markwährung ein. Bis dahin gilt das Geld der Länder (Reichsmünzgesetz v. 09.07.1873).
1878
Die altdeutschen Kleinmünzen werden ungültig, die Währungsvielfalt ist Geschichte. Eine Ausnahme bildet der bayerische Heller, der als ½ Pfennig Umlaufmünze bleibt.
1881
Der Bürgerverein Römhild beschließt, einen „Pfennigsparverein“ zu gründen. Die Einnahmen werden in der Städtischen Sparkasse eingelegt.
Ende 1881
Die Vereinsbank in Hildburghausen verfügt über ca. 1,5 Mio. Mark Betriebskapital und 1.900 Mitglieder (1924 = 2.300). In der Folge tritt die Bank dem Thüringer Verband und dem Allgemeinen deutschen Genossenschaftsverband bei.
1. Juli 1882
Die Kreissparkasse Hildburghausen nimmt nach Beschluss des Kreisausschusses vom 2. August 1881 ihre Tätigkeit im Haus des jüdischen Kaufmanns Simon auf. Die Initiativen für das Geldinstitut gehen von Landrat Gustav Berlet aus, nachdem bereits 1877 Landrat Carl Freiherr Wolf von und zur Todenwarth Pläne hierfür entwickelt hat.
1884
Die Kreissparkasse verlagert ihren Sitz in das ehemalige Regierungsgebäude am Markt, später Landratsamt (heute: Zweigstelle der Kreissparkasse). Zum Kuratorium gehören Rittergutsbesitzer C. Hoffmann, Steudach; Schultheiß Mertz, Veilsdorf; Kaufmann J. Rückner, Hildburghausen; Bürgermeister Sippel, Römhild.
Die ersten Annahmestellen werden in Ummerstadt, Streufdorf und Eishausen eröffnet, im Dezember in nahezu allen Gemeinden des Kreises.
17. November 1887
Gründung des „Thüringer Raiffeisenverbandes“ in Dermbach/Rhön. Von ihm gehen auch Impulse zur Weiterentwicklung des Genossenschaftswesens in der Landwirtschaft im Kreis Hildburghausen aus. – Der Raiffeisenverein, eine landwirtschaftliche und zumeist von Geistlichen initiierte Interessenvertretung, wird vor allem in den Dörfern unterstützt und findet lebhaften Zuspruch. Es entstehen Kassenvereine mit Selbsthilfecharakter, u. a. werden den Mitgliedern auch Darlehen gewährt.
12. Februar 1890
Das Chaussee- und Brückengeld kommt zum Wegfall. Wegen der Einnahmeminderung erhalten die Gemeinden vom Staat Entschädigungen. Unternehmer, die mit ihren Fuhrwerken die Straßen zu stark strapazieren, müssen eine gewisse Abgabe zahlen. Die bisherigen mit Schlagbäumen versehenen Chausseegeldhebestellen werden aufgehoben.
30. November 1891
Die Vorstände der Kreissparkasse Schleusingen und der neu gegründeten Städtischen Sparkasse Schleusingen treffen Festlegungen zur Übertragung der „Aktiva und Passiva“ der in Liquidation befindlichen Kreissparkasse auf die Städtische Sparkasse Schleusingen. Die Städtische Sparkasse richtet Außenstellen ein (z. B. in Schmiedefeld und Schwarza).
1899
Die Spareinlagen der Stadtsparkasse belaufen sich auf ca. 800.000 Mark, 1900 wird die Millionengrenze überschritten.
1. Mai 1903
Die Stadtsparkasse Ummerstadt wird gegründet.
1. Juli 1905
Das Bankhaus B. M. Strupp mit Stammsitz in Meiningen wird in eine Aktiengesellschaft unter dem Namen „Bank für Thüringen vorm. B. M. Strupp Aktiengesellschaft“ umgewandelt. Das Filiale des Bankhauses befindet sich in der damaligen Unteren Marktstraße 23 in Hildburghausen, heute: Commerzbank.
1907
Die alten Vereinstaler, die sogenannten „Reichstaler“, werden außer Kurs gesetzt.
1. Juni 1907
Für die Hildburghäuser Innenstadt wird von der Reichspost eine Geldzustelung eingerichtet.
1919
Die Stadt erwirbt für die Stadtsparkasse das ehemalige Bechmannsche Haus (heute: Teil der Altstadt-Passage, Obere Marktstraße) und nutzt anfangs das Erdgeschoss. Es erfolgt eine Trennung zwischen Kämmerei und Sparkasse, die eine eigene Verwaltung erhält. Die Geschäftszweige der Sparkasse werden erweitert. Eine Bank- und eine Sparabteilung werden gegründet, der bargeldlose Zahlungsverkehr wird eingeführt, Kontokorrent- und Scheckverkehr kommen hinzu.
Der bankmäßige Ausbau wird vorangetrieben und von der Bürgerschaft angenommen.
1919 bis 1923
Die Inflation bricht offen aus, sie erreicht im November 1923 ihren Höhepunkt.
1. Januar 1918 1 Papiermark = 1,00 Goldmark
1. Januar 1919 10 Papiermark = 5,13 Goldmark
1. Dezember 1920 100 Papiermark = 6,38 Goldmark
1. Juli 1922 1.000 Papiermark = 9,50 Goldmark
1. Dezember 1922 10.000 Papiermark = 5,80 Goldmark
2. Juli 1923 100.000 Papiermark = 2,73 Goldmark
1. August 1923 1.000.000 Papiermark = 3,98 Goldmark
3. September 1923 10 Mio. Papiermark = 3,62 Goldmark
1. Oktober 1923 100 Mio. Papiermark = 1,35 Goldmark
15. Oktober 1923 1 Mrd. Papiermark = 1,12 Goldmark
19. Oktober 1923 10 Mrd. Papiermark = 1,23 Goldmark
1. November 1923 10 Mrd. Papiermark = 1,53 Goldmark
15. November 1923 1 Bill. Papiermark = 1,72 Goldmark
ab 20. November 1923 1 Bill. Papiermark = 1,00 Goldmark
Papiergeldumlauf in Deutschland:
1913. 2,9 Mrd.
1921 122,5 Mrd.
1922 1,3 Bill
1923 496.585 Trill.
Der Wert eines Sparguthabens nimmt folgende Entwicklung:
Juni 1914 100.000,00 Mark
Juli 1920 10.638,00 Mark
Juli 1922 851,00 Mark
Nov. 1923 0 Mark
Wochenlohn Lebensmittelpreise in Mark
1 Pfd. Brot 1 Pfd. Butter 1 Pfd. Wurst
Aug. 1914 28,00 Mark 0,32 1,00
Dez. 1920 218,00 Mark 1,40 30,00
Dez. 1922 4.193,00 Mark 180,00 1.750,00 1.400,00
Juli 1923 292.000,00 Mark 7.300,00 8.000,00
30. Sept. 1923 141,4 Mio. Mark 2,2 Mio. 35 Mio. 80,0 Mio.
Anmerkung
Für alle Zeiten ist es problematisch, Vergleiche mit modernen Währungen vorzunehmen. Eine Umrechnung auf eine Art „Warenkorb“ ist unmöglich, denn Einkommen bis zum 19. und teils auch im 20. Jahrhundert setzen sich oft nicht nur aus Geld, sondern auch aus Naturalien zusammen. Andererseits wird auch die Eigenversorgung aus genutztem Garten- oder Ackerland und dem Vieh unberücksichtigt gelassen.
1920/21
Ausgabe von 4 Notgeldscheinen für Hildburghausen (1921) und eine Gemeinschaftsausgabe für Hildburghausen, Eisfeld, Themar, Römhild, Ummerstadt (1920). Die Scheine haben einen unbedeutenden Geldwert, sind aber als Sammelobjekte beliebt. In Deutschland gibt es schätzungsweise 4.300 Emissionsorte.
1921
Die Spareinlagen der Stadtsparkasse belaufen sich auf 10 Millionen Mark (6.790 Sparbücher).
1923
Die Privatbanken lehnen in der Zeit der Hochinflation eine Kreditgewährung weitestgehend ab, so konzentriert sich das Kreditgeschäft fast ausschließlich auf die Sparkasse, die zwar in der Inflation ebenfalls ihr gesamtes Vermögen verliert, aber in der Phase nach der Einführung der Rentenmark und der Stabilisierung der Wirtschaft den Vertrauensbonus der Bevölkerung genießt.
15. November 1923
Zur Stabilisierung der Währung wird die Rentenmark[1] eingeführt (Gesetz vom 13.10.1923). Die Rentenmark ist eine deutsche Hilfs- bzw. Zwischenwährung zur Überwindung der Inflation, Umwertung: 1 Billion Mark = 1 Rentenmark. Nach dem 30.08.1924 wurde per Gesetz der Rentenmark-Umlauf eingeschränkt, an deren Stelle trat die Reichsmarkwährung.
12. Mai 1924
Die bankmäßigen Geschäfte der Kreissparkasse werden der neugegründeten Kreisbank übertragen. Die Kreissparkasse wird weiter selbstständig betrieben – als Spar- und langfristiges Kreditinstitut. Beide Geld- und Kreditanstalten sind Einrichtungen des Kreises.
1. Januar 1925
Da der reine Sparverkehr die Stadtsparkasse in Schwierigkeiten bringt, wird sie nach entsprechenden Beschlüssen als Sparbank der Stadt Hildburghausen weiter geführt.
1925
Neben der Kreissparkasse bestehen noch 8 selbstständige Stadt- und Gemeindesparkassen im Kreis Hildburghausen.
Landrat Dr. Ludwig Thein ist seit 1922 energisch bemüht, die einzelnen Sparkassen zu einem einheitlichen Institut zusammenzuführen, vor allem um die wirtschaftliche Not zu überwinden.
Zwischen dem Landkreis Hildburghausen und der Städtischen Sparkasse Themar wird ein Zweckverband gegründet. Die Sparkasse in Themar führt den Namen Stadt- und Kreissparkasse Themar.
26. Februar 1927
Die Centralsparkasse Römhild erhält ein neues Statut. Da sich neben den Gemeinden auch der Landkreis Hildburghausen an der Centralsparkasse beteiligen, trägt sie die Bezeichnung Central- und Kreissparkasse Römhild.
1928
Die in Hildburghausen ansässige Discontogesellschaft wird geschlossen.
Die Sparkasse wirbt um deren Konten.
Insgesamt nimmt die Sparbank Hildburghausen (vormalige und spätere Städtische Sparkasse) jedoch eine äußerst ungesunde geschäftliche Entwicklung, dem Kreditgeschäft fehlen die entsprechenden Sicherheiten. Nach der deutschen Bankenkrise 1931 erlebt sie allergrößte Verluste. Gegen den Bürgermeister Dr. Schröer (SPD) und die Vorstandsmitglieder wird ein Dienststrafverfahren eingeleitet. Mit einer gezielten Sanierungspolitik kann sich das seit 1933 wieder in Stadtsparkasse umbenannte Institut bis 1938 konsolidieren. Schwerpunkte sind die Herstellung der Liquidität, die Bilanzbereinigung, die Rentabilitätssicherung.
1. März 1931
Die Geschäfte der Kreisbank werden in die Kreissparkasse Hildburghausen eingegliedert.
1. April 1940
Mit der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Bank- und Sparkassenwesens vom 5. Dezember 1939 (RBBl I S. 2413) und der Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom August 1940 werden die Stadtsparkasse Hildburghausen, die Städtische Sparkasse Eisfeld, die Stadt- und Kreissparkasse Themar und die Central- und Kreissparkasse Römhild in die Kreissparkasse Hildburghausen überführt.
1. Januar 1942
Auf Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom 19.11.1941 wird die Stadtsparkasse Schleusingen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Kreissparkasse Suhl übertragen.
1. Juli 1942
Die Städtische Sparkasse Römhild geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Kreissparkasse Hildburghausen über.
1. April 1943
Die beiden bisher selbstständigen Sparkassen Heldburg und Ummerstadt gehen auf die Kreissparkasse Hildburghausen über.
Nach dem 7. April 1945
Nach dem Einmarsch amerikanischer Kampfverbände (Panzertruppe der 3. US-Armee, Teil der Heeresgruppe Mitte) in Hildburghausen bzw. im Kreisgebiet, setzen die Sparkassen bzw. Banken nach geraumer Zeit ihre Tätigkeit fort. Erst nach dem Besatzungswechsel und der Übernahme der am 11. Februar 1945 in Jalta bestätigten Territorien der Besatzungszonen bzw. dem Besatzungswechsel im Kreis Hildburghausen (Rote Armee) werden die Sparkassen und Banken durch die Sowjets vorerst geschlossen.
25. Juli 1945
Mit dem Befehl Nr. 11 der SMAD „Betr. Verwendungsverbot aller von der ehemaligen deutschen Wehrmacht ausgegebenen Geldzeichen“ werden außer Kurs gesetzt: umlaufende Silbermünzen, Geldzeichen, die von Deutschland in okkupierten Ländern emittiert wurden, ferner Reichskreditkassenscheine und -münzen, Behelfszahlungsmittel für die Deutsche Wehrmacht und die Verrechnungsscheine für die Deutsche Wehrmacht. Ferner müssen innerhalb von 5 Tagen an die Feldämter der Staatsbank der Sowjetischen Besatzungszone alle Gold- und Silbermünzen, Gold- und Silberbarren, ausländische Banknoten, Münzen und Vermögensdokumente abgeliefert werden.
4. August 1945
Bekanntmachung des Chefs des Stabes der SMAD (Sowjetische Militäradministration in Deutschland) zur Organisation der Finanz- und Kreditinstitute in Deutschland.
9. August 1945
Befehl der Allied Kommandantura Berlin „betr. Ablieferung aller Gold- und Silbermünzen, ausländischer Banknoten und Münzen sowie Geldscheine, die von der Deutschen Regierung oder Reichsbank zum Gebrauch in Gebieten außerhalb Deutschlands herausgegeben oder zur Herausgabe vorbereitet wurden“.
13. Oktober 1945
Mit dem Befehl Nr. 92 des Obersten Chefs der SMAD wird bestimmt, dass das von der Alliierten Militärbehörde in Umlauf gesetzte Geld ein gesetzliches Zahlungsmittel verkörpert und allen anderen umlaufenden Zahlungsmitteln gleichgestellt ist. Im Sommer 1946 stellt die SMAD die Emission dieser Banknoten ein.
20. November 1945
Befehl Nr. 146 des Obersten Chefs der SMAD „betr. Wiederaufnahme der Tätigkeit landwirtschaftlicher Genossenschaften in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“.
15. Januar 1946
Befehl Nr. 14 der SMAD „Betr. Wiederherstellung der Tätigkeit der Gewerbe-Handwerker-Banken - frühere Volksbanken“.
29. Januar 1946
Wiedereinrichtung von Banken für Gewerbe und Handwerk (frühere Volksbanken) in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands.
1. März 1946
Befehl Nr. 66 des Obersten Chefs der SMAD „betr. Einziehung der Darlehens- und Hypothekenschulden der geschlossenen deutschen Banken und Sparkassen“.
9. März 1946
Befehl Nr. 74 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung und Oberbefehlshabers der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland „betr. Verfahren zur Freigabe von Unterstützungen an kleine Konteninhaber“.
8. April 1946
Befehl Nr. 109 des Obersten Chefs der SMAD „betr. Eröffnung der Postsparkassen im Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“.
30. April 1946
Eine Verordnung über die Errichtung eines Thüringischen Sparkassenverbandes wird erlassen.
19. Februar 1947
Befehl Nr. 37 des Obersten Chefs der SMAD „Über die Organisation von Emissions- und Girobanken in den Provinzen (Ländern)“.
10. Juli 1947
Die „Mustersatzung für Sparkassen in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“ wird rückwirkend ab 1. August 1946 angenommen.
25. Februar 1948
Gesetz über das Bankwesen in Thüringen „betr. Entschädigungslose Übernahme aller am 8.5.1945 geschlossenen Banken in das Eigentum des Landes Thüringen“. Am 12.04.148 wird die Ausführungsverordnung zum Gesetz erlassen.
Währungsreform in der Sowjetischen Besatzungszone 1948
18.06. Aufruf der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) „betr. Währungsreform in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“.
19.06. Aufruf der SMAD an die Bevölkerung Deutschlands „betr. Währungsreform in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“.
21.06. Verordnung über die Währungsreform in der SBZ und Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Währungsreform in der SBZ
24.06. Währungsreform in sowjetischer Besatzungszone (Befehl 111/1948 der SMAD vom 23.06.1948). Bargeldtausch bis 70 M = 1 : 1, darüber 10: 1. Bargeld od. Spareinlagen einer Familie über 5.000 RM wird nur bei Nachweis des „rechtmäßigen Erwerbs“ umgewertet, Umtausch gegen Vorlage der Lebensmittelkarten für den laufenden Monat, Bargeld von Unternehmen und Organisationen im Verhältnis 10 : 1. Spareinlagen bis 100 M werden im Verhältnis 1 : 1 umgetauscht, Salden bis 1.000 M die ersten 100 M 1 : 1, die weiteren 5 : 1, über 1.000 bis 5.000 M die ersten 1.000 (wie bei Salden bis 1.000 M) der Rest 10 : 1. Bei Konten über 5.000 M muss wie bei Bargeld der rechtmäßige Erwerb nachgewiesen werden.
Die Anleihen der Landesregierungen unterliegen nicht der Umwertung.
Postwertzeichen werden mit dem 1893 eingeführten innerbetrieblichen Bezirks-Stempel, z. B. „16 Hildburghausen“ überstempelt. Folgende Postorte haben eigene Postwertzeichen, die 17 Tage (bis 10.07.1948) gültig sind, z. B. aus dem heutigen Kreisgebiet: Eisfeld, Hildburghausen, Schleusingen, Streufdorf, Themar, Unterneubrunn.
Mit Befehl 124 der SMAD wird angeordnet, in der Zeit vom 25. – 28.07.1948 in Umlauf befindlichen Reichs- und Rentenmarkscheine mit aufgeklebten Kupons in „Deutsche Mark“ umzutauschen. Die Umwandlung der Deutschen Emissions- und Girobank ist im Juni 1948 vollzogen worden, die neue Währungsbezeichnung lautet Deutsche Mark. Der Umtausch erfolgt im Verhältnis 1 : 1, 70 Mark übersteigende Beträge werden dem bestehenden oder einzurichtenden Sparkonto gutzuschreiben (Den Gutschriften müssen die Lebensmittelkartenabschnitte für Juli 1948 beigefügt werden).
3. Juli 1948
Anordnung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) über die Bargeldeinzahlungspflicht der Selbstverwaltungskörperschaften, Betriebe und Organisationen.
Juli 1948
- Anordnung über die Deutsche Notenbank (wird am 31.10.1951 außer Kraft gesetzt).
- Satzung der Deutschen Notenbank
- Anordnung zur Regelung des Umtausches der im Umlauf befindlichen Reichsmark und Rentenmark mit aufgeklebten Spezialkupons in Deutsche Mark der Deutschen Notenbank
- 24.07. SMAD-Befehl Nr. 124/1948 zum Geldumtausch.
- 30.07. Durchführungsbestimmungen zum SMAD-Befehl Nr. 111/1948
- Prüfung der Sperrkonten.
1949
Nach Gründung der DDR nehmen die Sparkassen und die Banken nach dem SMAD-Befehl zur Neuorganisation der deutschen Finanz- und Kreditorgane eine neue Stellung ein. Sie sind sog. volkseigene Geld- und Kreditinstitute.
Die Kreissparkassen unterstehen dem „Abteilungsleiter Finanzen“ des Rates des Kreises. Im Rahmen der Aufgabenabgrenzung zwischen den Kreditinstituten wird die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Bevölkerung festgelegt. Der Zahlungsverkehr der Bevölkerung ist Hauptaufgabe der Sparkasse. Später kommen Konsumtionskredite hinzu, ferner auch die Finanzierung des privaten, gesellschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus und die Finanzierung der örtlichen Versorgungswirtschaft.
Die Deutsche Notenbank, 1968 Umbenennung in Staatsbank der DDR, übernimmt die Kreditgewährung und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der volkseigenen Betriebe und privater bzw. genossenschaftlicher Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Die Sparkassen erhalten die Sparkonten der ehemaligen Landeskreditbank, die später in Deutsche Notenbank umbenannt wird.
22. Februar 1950
Gesetz über die Errichtung der Deutschen Bauernbank (Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.01.1950 in Kraft). Am 15. Juni 1965 wird sie in Landwirtschaftsbank der DDR umbenannt.
22. März 1950
Gesetz über die Eingliederung von Kreditinstituten in die Deutsche Notenbank. Die Emissions-, Giro- und Landeskreditanstalten der Länder in der SBZ, so auch Thüringens, werden in die Deutsche Notenbank der DDR eingegliedert.
1950
Mit der Kreisgebietsreform kommt die Zweigstelle Schleusingen der Kreissparkasse Suhl kurfristig (bis 1952) zum Kreis Hildburghausen.
31. Oktober 1951
Gesetz über die Deutsche Notenbank.
15. März 1956
Verordnung über das Statut der volkseigenen Sparkassen der Deutschen Demokratischen Republik (am 23.10.1975 außer Kraft gesetzt).
13. Oktober 1957
Verordnung über die Ausgabe neuer Banknoten und die Außerkraftsetzung bisher gültiger Banknoten der Deutschen Notenbank.
Von 12 bis 22 Uhr erfolgt der Umtausch der 1948 ausgegebenen Banknoten mit der Bezeichnung Deutsche Mark (von der Deutschen Notenbank auf Grund ihrer Satzung ausgegeben. Berlin 1948). Der Umtausch bis 300 M erfolgt im Verhältnis 1 : 1 gegen Vorlage des Personalausweises. Darüber hinausgehende Beträge sind einem neu einzurichtenden Konto der Deutschen Notenbank gutzuschreiben. Der rechtmäßige Erwerb wird von einer Kommission ermittelt. Wird auf spekulativen Erwerb entschieden (z. B. Geldhandel u. a. mit Westberliner Wechselstuben, Kurs 1 : 5 - 1 : 8.) werden die Beträge einem Konto des Nationalen Aufbauwerks (NAW) gutgeschrieben.
30. Juli 1964
Verordnung über die Erneuerung der Banknoten der Deutschen Notenbank und Außerkurssetzung der bisherigen Banknoten.
1. August 1964
Bezeichnung DM (Deutsche Mark) kommt zum Wegfall, Einführung der Währungsbezeichnung MDN (Mark der Deutschen Notenbank).
1. April 1966
Das Vertragssparen wird auf den Spargiroverkehr umgestellt.
21. Dezember 1966
Erstmals erscheinen in der DDR Gedenkmünzen (10,- MDN - Karl Friedrich Schinkel, 20 MDN Gottfried Wilhelm Leibniz). Die Münzen – auch die späteren Emissionen – sind kontingentiert (vor allem für den Export zur Erlangung konventierbarer Währungen, für Partei- und Staatsfunktionäre). Für den Kulturbund der DDR wird an ausgewählte Funktionäre und Mitglieder eine geringe Stückzahl nach einem Auswahlverfahren bereit gestellt.
3. Dezember 1967
Verordnung über die Bildung der Industrie- und Handelsbank der DDR. Die Deutsche Investitionsbank wird mit Wirkung vom 1. Januar 1968 eingegliedert.
1. Januar 1968
Einführung der Währungsbezeichnung M (Mark der Deutschen Demokratischen Republik, Durchführungsverordnung vom 01.12.1967).
6. April 1968
In der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik heißt es: „Die Festlegung des Währungs- und Finanzsystems ist Sache des sozialistischen Staates.“
22. Dezember 1971
Verordnung über die Durchführung der Kredit- und Zinspolitik gegenüber volkseigenen Betrieben, konsumgenossenschaftlichen Betrieben und sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften – Kreditverordnung sozialistischer Betriebe.
19. April 1974
Gesetz über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik.
Im § 3 Abs. 1 heißt es:
„Die Staatsbank hat im Rahmen der vom Ministerrat bestätigten Höhe des Bargeldumlaufs das alleinige Recht der Ausgabe von Geldzeichen (Banknoten und Münzen einschließlich Gedenk- und Sondermünzen) der Währung der Deutschen Demokratischen Republik. Die von der Staatsbank ausgegebenen Geldzeichen sind das gesetzliche Zahlungsmittel in der Deutschen Demokratischen Republik. Der Präsident der Staatsbank unterbreitet dem Ministerrat Vorschläge für die Neuausgabe von Geldzeichen."
6. Juni 1974
Verordnung über die Eingliederung der Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik in die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik.
23. Oktober 1975
Statut der Sparkassen der Deutschen Demokratischen Republik (Inkrafttreten: 1. Januar 1976).
29. Juni 1982
Verordnung über die Außerkraftsetzung von Banknoten der Ausgabe 1964.
1. Juli 1990
Der Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion tritt in Kraft 18.05.1990). Damit ist die DM Zahlungsmittel in der DDR. Personenkontrollen an der Grenze fallen weg, ebenfalls Notaufnahmeverfahren für Übersiedler aus der DDR.
Ebenso tritt das Sparkassengesetz vom 29. Juni 1990 in Kraft.
Zum Tag der Währungsunion verfügt die Kreissparkasse Hildburghausen über einen Spareinlagenbestand von 468.204.000 M.
Die Geldzeichen der DDR
standen für ein kleinbürgerliches Verständnis vom Alltag. Die Führungsriege der DDR hatte aus den existenziellen Nöten und Ängsten der kleinen Leute, die sie in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts machen mussten, die Lehre gezogen, das Lebensnotwendige, das Unbedingt-Nötige bereit zu stellen. Einem solchen Verständnis von „Versorgung“ entsprach die Ostmark. Wer sich an sie hielt, wurde „versorgt“, nicht „bedient“. Darüber hinaus war von ihr nichts zu erwarten – es sei denn, der potenzielle Kunde hielt sehr viel Geld in seinen Händen.
Die Mark der DDR war daher eine in vielerlei Hinsicht begrenzte Währung. In ihrem Währungsgebiet war sie stets für ein quantitativ und qualitativ begrenztes Angebot an Waren und Dienstleistungen „gut“. Das gab seit der zweiten Hälfte der Sechzigerjahre Anlass zu einem ebenso begrenzten Vertrauen zu diesem Geld. Die Mark der DDR war überdies insofern
begrenzt, als das Territorium ihrer Gültigkeit ebenso strikt wie sie selbst eingegrenzt war: außerhalb der DDR war sie nach dem Willen ihrer Schöpfer wertlos. Sie ließ sich daher auch nicht mit anderen Währungen auf einen Vergleich ein, sie blieb über vierzig Jahre nicht konvertibel. Auch die wiederholte propagandistische Bekräftigung, man werde sie nicht dem Vergleich aussetzen und die Mark der Werktätigen nicht den Kapitalisten ausliefern, förderte nicht gerade die Bildung von Vertrauen. Insofern repräsentierte die Mark der DDR „ihre Klientel“ perfekt: auch die Freiheit und Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger war nach dem Willen der Parteioberen auf das Gebiet der DDR beschränkt. Bei einer Währung müssen solche strikten Eingrenzungen des Aktionsradius und der Tauschmöglichkeiten die Nutzer verunsichern; die Schwäche einer solchen Währung liegt geradezu auf der Hand. Sicher, jedermann wusste, dass man auch mit vergleichsweise wenig Geld auf einem unteren Niveau in der DDR „über die Runden kommen“ konnte. Doch als eine Geldwährung im umfassenden Sinne agierte auch im Arbeiter-und-Bauern-Staat nur die Mark der Bundesrepublik. Das Vertrauen der Bevölkerung der DDR lag nicht erst nach dem Wendegeschehen des Jahres 1989 bei der von der SED-Propaganda verschrienen „Mark der Kapitalisten“.
Nach: Gries, Rainer: Die Mark der DDR. Eine Kommunikationsgeschichte der sozialistischen deutschen Wahrung. – Landeszentrale für politische Bildung, Erfurt, 2003, S. 73 f.
Zitiert nach: Albert, Reinhold und Hans-Jürgen Salier: Grenzerfahrungen kompakt. Das Grenzregime zwischen Südthüringen und Bayern/Hessen 1945 bis 1990. – SALIER Verlag Leipzig und Hildburghausen, 2009