Römhild
Text der Verordnung des US-amerikanischen Stadtkommandanten CHARLES M. HAM und
des kommissarischen Bürgermeisters A. Koch
2. Nachrichtenblatt für die Stadt Römhild
Römhild, den 26. April 1945
Folgende V e r o r d n u n g e n werden von der Kommandantur Römhild ausgegeben.
Headquarters Allied Military Government Römhild
1. Ausgehzeit (Römhild betreffend)
Morgens: 8 – 10 Uhr
Mittags: 12 – 13 Uhr
Abends: 18 – 20 Uhr
Ohne Genehmigung darf niemand den Ort verlassen.
2. Pässe. Alle Pässe müssen die Unterschrift des Kommandanten tragen.
3. Wehrmachtsangehörige.
Alle Soldaten, die sich im Ort aufhalten, müssen sich im Bürgermeisteramt melden und das Weitere wird durch die Kommandantur entschieden. Wer einen deutschen Soldaten verbirgt oder von seinem Aufenthalt Kenntnis hat und dies nicht dem Bürgermeister oder Kommandanten meldet, dessen Haus wird niedergebrannt.
Gleiches gilt jenen, die nationalsozialistische Funktionäre und hervorragende Parteimitglieder verbergen oder verheimlichen.
4. Wer auf einen amerikanischen Soldaten schießt oder die Waffe erhebt, der wird mit dem Tode des Verbrennens bestraft und sein Haus wird dem Erdboden gleichgemacht.
5. Ausländer haben die gleichen Rechte, bezüglich Bekleidung, Ernährung und Unterbringung wie die deutsche Zivilbevölkerung.
6. Von dem Bürgermeister wird die benötigte Zivil-Polizei angestellt!
7. Fabriken und Lager werden polizeilich bewacht und kontrolliert.
8. Wer auch irgendwelche Waffen verborgen hat und diese nicht s o f o r t abgibt, wird mit Gefängnis bestraft. Als abgabepflichtige Waffen gelten auch Messer, dessen Schneide länger als 20 cm ist. Die Abgabepflicht erstreckt sich auch auf Photo-Apparate und Fernrohre.
9. Glockenläuten und Sirenenalarm wird mit dem Tode des Erschießens bestraft. Ausgenommen das Eingangs- und Ausgangsgeläut des Gottesdienstes.
10. Jede Beschädigung von Telefon- und Leitungsdrähten wird mit dem Tode bestraft.
11. Tote Soldaten müssen gemeldet werden, damit diese ordnungsgemäß bestattet werden können.
12. Sprechstunden des Militärkommandanten sind von 9 – 10 und 18 – 19 Uhr. Vorgelassen wird nur, wer eine Bestätigung des Bürgermeisters hat.
gez. CHARLES M. HAM
is Lt. CMS
Römhild
Diese erneuten allgemeinen Verschärfungen haben wir dem wahnwitzigen Tun einzelner unverantwortlicher Elemente zu verdanken. Gerade deshalb müssen wir durch strengste Einhaltung aller Vorschriften, das Vertrauen der Besatzungsbehörde wieder zu gewinnen suchen. Bei den Ausgehzeiten ist zu beachten, dass die Mittagsausgehstunde nur zwecks Milchabholung genehmigt wurde. Die Milchanlieferung hat früh von 6 – 7 Uhr vom Erzeuger zu erfolgen. Landwirtschaftliche Arbeiten außerhalb des Ortes können von 8 – 20 Uhr ausgeübt werden, doch darf das Ein- und Ausfahren nur während der 3 Ausgehzeiten stattfinden. Die Geschäftsinhaber müssen sich den Ausgehzeiten anpassen.
Jede Nachricht über den Aufenthalt des flüchtigen Bürgermeisters Alfred Schmidt und Sohn Günter Schmidt sind sofort der US-Kommandantur oder dem Bürgermeisteramt zu melden. Wer irgendwelche zweckdienliche Mittelungen darüber verschweigt, verfällt der Todesstrafe.
Örtliche Bekanntmachungen.
Das Reinigen der Straßen muß gewissenhafter vorgenommen werden.
Im Interesse der Ernährung ist das freie Umherlaufen des Federviehs strengstens verboten. Zuwiderhandelnde werden im 1. Falle mit 10.- RM bestraft, im Wiederholungsfalle erfolgt Beschlagnahme des Geflügels.
Wegen Kohlenersparnis backen die Bäckereibetriebe nur noch bis 1 Uhr. Die Bewohner der umliegenden Ortschaften werden darauf hingewiesen, ihr Brot bei den einheimischen Bäckern zu kaufen. An Auswärtige wird kein Brot mehr abgegeben.
Im Bezirk umherliegendes Reichsgut muß dem örtlichen Bürgermeisteramt zur Sicherstellung gemeldet werden. Munition muß amtlich vernichtet werden.
Der Himmelfahrtstag gilt wieder als gesetzlicher Feier- und Ruhetag.
Der kom. Bürgermeister. A. K o c h.